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Gepäck in den Codesharing-Flügen
In den Codesharing-Flügen* werden die Gepäcksgebühren in der Regel von der betreibenden Luftverkehrsgesellschaft entrichtet. Bei Flügen mit verschiedenen Luftverkehrsgesellschaften kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Gepäcksgebühren in den Hin- und Rückflügen separat entrichtet werden.
* Codesharing — Vereinbarung zwischen den Luftverkehrsgesellschaften über die gemeinsame Nutzung der Flüge und der Flugzeuge.
* Codesharing — Vereinbarung zwischen den Luftverkehrsgesellschaften über die gemeinsame Nutzung der Flüge und der Flugzeuge.