Häufige Fragen (FAQ)

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Besonderheiten beim Grenzübergang

Kissandfly.de und die Fluggesellschaft sind nicht verantwortlich für Entscheidungen der Grenzbeamten bezüglich des Grenzübergangs. Falls der Grenzübergang oder das Einsteigen in den Flug verweigert wird, wird der Ticketpreis nicht zurückerstattet und es werden keine alternativen Flugoptionen angeboten.

Jeder Passagier muss sich selbständig bei den entsprechenden konsularischen Diensten über die Regeln für den Grenzübergang im Zielland sowie in den Transitländern informieren.
Sie können auch folgende Informationsquellen nutzen: iatatravelcentre.com, iatatravelcentre.com/world.php oder visitworld.today.

Informieren Sie sich vor Ihrer Abreise bei den zuständigen Behörden über die geltenden Bestimmungen für den Grenzübergang!

Bitte beachten Sie, dass für die Einreise in die meisten Länder weltweit eine Krankenversicherung verpflichtend vorgeschrieben ist. Prüfen Sie sorgfältig die Grenzübergangsbestimmungen aller Länder, deren Grenzen Sie auf Ihrer Reise überschreiten.

Besondere Anforderungen für einige Länder

Ägypten
  • Passagiere, die sich nicht länger als 30 Tage im Land aufgehalten haben, dürfen an Charterflügen aus Ägypten teilnehmen. Sollte der Aufenthalt des Passagiers länger als der angegebene Zeitraum dauern, muss für den Abflug mit einem Charterflug eine Genehmigung des Generaldirektors des Flughafens eingeholt werden.
  • Touristen mit abgelaufenem Visum dürfen nur von Kairo aus und nur mit einem Linienflug abfliegen, nachdem sie zuvor eine Strafe von 30 US-Dollar bezahlt haben.
  • Besucher, die mit einem Linienflug nach Ägypten ankommen, dürfen das Land ebenfalls nur mit einem Linienflug verlassen. Diese Personen dürfen nicht für einen Charterflug einchecken.
  • Reisende, die mit einem Charterflug in Ägypten angekommen sind, können einen Rückflug mit einem Charterflug nutzen, jedoch nur ab der Stadt ihrer Ankunft in Ägypten. Falls der Ankunftsort nicht mit dem Abflugort übereinstimmt, ist es Passagieren von Charterflügen nicht gestattet, für den Rückflug einzuchecken.
Thailand
Touristen dürfen keinen Charterflug ab Thailand nehmen, wenn:
  • sie mit einem Linienflug im Königreich ankommen;
  • sie mit einem Charterflug einer anderen Fluggesellschaft anreisen als der, mit der sie das Land verlassen möchten.
Beim Kauf eines Tickets für den Abflug aus Thailand mit einem Charterflug ist der Passagier voll verantwortlich für das Einchecken für die Flüge.

Vereinigte Arabische Emirate
Alle Touristen, die ab dem 7. November 2022 in die VAE einreisen, müssen ein Rückflugticket haben.
Überprüfen Sie die Visabestimmungen für den Besuch des Landes über den Link: visitdubai.com.