Häufige Fragen (FAQ)

Häufige Fragen (FAQ) / Gepäcksbeförderung / Handgepäck

Handgepäck

Unter dem Handgepäck (nicht aufgegebenes Gepäck) versteht man die Gegenstände, die vom Passagier an Bord mitgenommen werden.

Es ist verboten, im Handgepäck die folgenden Gegenstände mitzuführen:
  • Schusswaffen;
  • Entzündliche, toxische, ätzende, radioaktive Stoffe;
  • beliebige spitze, schneidende, stechende Gegenstände (darunter, das Zeug zur Handpflege, Souvenirs, Taschenmesser etc.)
Es gelten die Sonderregelungen über die Mitnahmen von Flüssigkeiten im Handgepäck: machen Sie sich damit vertraut vor dem Abflug.

Die mehreren Fluggesellschaften erlauben mit dem Handgepäck die folgenden Gegenstände mitzuführen:
  • Reisedecke und Mantel,
  • Tasche mit Notebook bzw. Tablet,
  • Kamera,
  • Damentasche,
  • Regenschirm,
  • Zeitungen und Zeitschriften zum Lesen an Bord,
  • Tüte mit Duty Free Waren.
Vor dem Abflug empfehlen wir Ihnen, das Höchstgewicht und die Abmessungen des Handgepäcks auf der Website Ihres Luftverkehrsunternehmens nachzuprüfen.