Häufige Fragen (FAQ) / Änderungen der Flugtickets und der Flüge / Erzwungene Änderung des Datums / der Reiseroute
Erzwungene Änderung des Datums / der Reiseroute
Als erzwungen gelten die Änderungen der Reiseroute, die der Passagier
nicht zu vertreten hat wie z.B. Annullierung bzw. Verzögerung des
Fluges, keine freien Sitzplätze an Bord des Flugzeuges, Notlandung des
Flugzeuges, etc.
Wenn die Fluggesellschaft keine Flugbeförderung nach der im Flugschein angegebenen Reiseroute leisten kann, so ist sie verpflichtet, dem Passagier eine andere Reiseroute vorzuschlagen bzw. ihm den Flugticketpreis zu ersetzen, wenn die angebotenen Bedingungen dem Passagier nicht passen.
Ist der Grund für die Absage des Fluges die Erkrankung, der Tod des Passagiers oder des nahen Verwandtes, die Verweigerung der Visaerteilung etc., so ist ein Antrag auf Rückgabe des Flugtickets zu erstellen, diese Option steht im Menü „Mein Account“ zur Verfügung.
Wenn die Fluggesellschaft keine Flugbeförderung nach der im Flugschein angegebenen Reiseroute leisten kann, so ist sie verpflichtet, dem Passagier eine andere Reiseroute vorzuschlagen bzw. ihm den Flugticketpreis zu ersetzen, wenn die angebotenen Bedingungen dem Passagier nicht passen.
Ist der Grund für die Absage des Fluges die Erkrankung, der Tod des Passagiers oder des nahen Verwandtes, die Verweigerung der Visaerteilung etc., so ist ein Antrag auf Rückgabe des Flugtickets zu erstellen, diese Option steht im Menü „Mein Account“ zur Verfügung.