Häufige Fragen (FAQ) / Gepäcksbeförderung / Beförderung der Sportgeräte
Beförderung der Sportgeräte
Wenn Sie in der Absicht sind, die Sportgeräte mitzuführen, deren Gewicht und/oder die Abmessungen die Normen überschreiten, informieren Sie bitte unbedingt unseren Kundendienst nach der Buchung, aber vor der Bezahlung des Flugtickets. Wir werden eine Anfrage an die Fluggesellschaft richten, um zu klären, ob solches Gepäck im von Ihnen gewählten Flug zulässig ist und zu welchen Bedingungen.
Die Sportgeräte, deren Beförderungen vorläufig zu vereinbaren ist:
Die Sportgeräte, deren Beförderungen vorläufig zu vereinbaren ist:
- Berg- und Langlaufski, Schistock, Snowboard;
- Wasserski, Surfbretter;
- Ausrüstung für Diving und Unterwasserschwimmen;
- Sperrige Geräte für Angeln;
- Fahrräder;
- Hockeyschläger,
- Leichtathletikstäbe etc.
- Skateboard;
- Rollschuhe und Hockeyschlittschuhe;
- Golfausrüstung etc.